Stadt Bern, 05.09.2019:
Der Gemeinderat zieht den Entscheid der kantonalen Bau‑, Verkehrs- und Energiedirektion (BVE) vom 15. August 2019 zum Parkcafé Egelsee an das kantonale Verwaltungsgericht weiter. Die BVE hatte die vom Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland auf fünf Jahre befristet erteilte Bau- und Betriebsbewilligung aufgehoben. Sie begründet ihren Entscheid insbesondere damit, dass das Parkcafé am geplanten Standort nicht zonenkonform und die Ausnahmefähigkeit nicht gegeben sei, weil ein ausreichendes öffentliches Interesse fehle. Diese Argumentation ist für den Gemeinderat nicht nachvollziehbar, zumal das Angebot eines Parkcafés am Egelsee in der Quartierpartizipation ausdrücklich gewünscht wurde und 2017 im Rahmen eines Versuchsbetriebs im Quartier grossen Zuspruch fand. Nach Ansicht des Gemeinderats ignoriert der Entscheid der BVE die Gemeindeautonomie namentlich bei der Auslegung von Gemeindebauvorschriften und erschwert sinnvolle Zwischennutzungen.
Gemeinderat Bern